Allgemeine Geschäftsbedingungen der DiBooq Desktop-App
der
Dibooq GmbH
Heinrich-Mann-Allee 3b
14473 Potsdam
Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DiBooq Desktop-App
(Stand: 01/2024)
Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DiBooq Desktop-App („AGB“) gelten für die Leistungen der Dibooq GmbH, Heinrich-Mann-Allee 3b, 14473 Potsdam, Deutschland (auch als „wir” oder „DiBooq” bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Dich“) bereitgestellt werden.
Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, gleich ob Du ausdrücklich hierauf verweist oder wir nicht ausdrücklich widersprechen. Deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil dieses Vertrags, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen zwischen uns in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Annahmeerklärungen etc. gehen den Regelungen dieser AGB vor.
§ 1 Vertragsgegenstand
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Vertrags:
Software/SaaS Leistungen
(1) Bei der DiBooq Desktop-App handelt es sich um eine SaaS (Software as a Service) Lösung (nachfolgend auch „Software“).
(2) Eine Übersicht über das gesamte Leistungsportfolio der Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website https://www.dibooq.com/de/legal/service_description/ abrufbar ist. Sofern erforderlich, werden wir Dir die Schnittstelle zur Software ebenfalls bereitstellen.
(3) Durch die flexible Softwarearchitektur und einem flexiblen Lizenzmodell kann die Software individuell an Deine Bedürfnisse und Deine jeweilige IT-Infrastruktur angepasst werden.
(4) Unsere Softwareleistungen stellen wir Dir im Rahmen eines „Subscriptionmodells“, juristisch gesehen also als Mietsache, für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung.
(5) Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis zu Dir erbringen, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, Deiner Bestellung bzw. aus der Bestell-/Auftragsbestätigung.
Portfolio-Boost
(1) Für Agenturen bieten wir „Portfolio-Boost“ an. Mit dem Listing Deiner Agentur in der DiBooq-Mobile-App für Eigentümer hast Du die Möglichkeit, neue Ferienunterkünfte zu akquirieren und Dein Portfolio so signifikant zu erweitern. Hierzu werden den DiBooq-Ferienunterkunftseigentümern die in den jeweiligen Regionen teilnehmenden Agenturen in einer Auswahlliste angezeigt, so dass der interessierte Eigentümer (mit seiner Ferienunterkunft) mit ausgewählten Agenturen über uns in Kontakt treten kann (Immobilienvorschlag).
(2) Die Beauftragung der Agentur zur Vermarktung der Ferienunterkunft ist dabei nicht Gegenstand von Portfolio-Boost, sondern wird zwischen Agentur und Eigentümer direkt vereinbart.
(3) Die Position eines Listings (Ranking) Deiner Agentur ist abhängig von der Höhe Deines Gebots im Verhältnis zu allen anderen Geboten in der maßgeblichen Region (meistbietende Agenturen erhalten das beste Ranking als obersten Listenplatz).
(4) Der Mindestpreis für die Teilnahme am Ranking beträgt 100,00 EUR je Lead (zzgl. etwaig anfallende Umsatzsteuer). Du kannst uns gegenüber für ein besseres Ranking jedoch auch ein höheres Gebot abgeben. Ein Lead kommt dann zustande, wenn die Agentur den Immobilienvorschlag innerhalb der DiBooq Anwendung annimmt oder nicht innerhalb von 72 h reagiert, also weder annimmt noch ablehnt. Nach der Annahme des Immobilienvorschlags, erhält die Agentur Zugriff auf die Kontaktdaten des Eigentümers. Die Leadvergütung wird gemäß 2 Vergütung für unsere Leistungen abgerechnet und abgewickelt.
(5) Du kannst Portfolio-Boot zum 20. eines Monats zum Monatsende kündigen ändern (etwa in Bezug auf den Preis/Lead).
(6) Alternativ zu der Reglung nach Abs. 4 und 5 bieten wir Dir Paketlösungen an: Solltest Du Dich für eines unserer fortlaufend rabattierten Pakete mit 20, 50, 100, 250 oder 500 Immobilienvorschlägen entscheiden, erneuert sich das jeweilige Paket automatisch um die gebuchte Anzahl von Immobilienvorschlägen, wenn das zur Verfügung gestellte Paketkontingent zu 75 % aufgebraucht ist, d. h. die im Paket enthaltenen Immobilienvorschläge von Dir angenommen oder aber innerhalb von 72 Stunden weder angenommen noch abgelehnt wurden.
(7) Gebuchte Paketkontingente kannst Du kündigen, solange nicht mehr als 75 % Deines Paketvolumens verbraucht sind oder – unabhängig vom Paketverbrauch –, wenn wir Dir über einen Zeitraum von 12 Monaten keinen Kontaktvorschlag unterbreitet haben.
Web- & Serverhosting
(1) Wir bieten Dir, sofern ausdrücklich vertraglich vereinbart, in Bezug auf unsere SaaS Leistungen auch Web- und Server-Hosting Leistungen an. Unsere Web- und Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Diese IT-Umgebung beinhaltet die notwendigen Serverleistungen, Datenleitungen als Verbindung zwischen den Standorten der Server und Deinen Arbeitsplätzen sowie die zum Betrieb der Software notwendigen Dienstleistungen. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server liegen lokal bei uns bzw. in angemieteten Rechenzentren. Sie können auch aus virtuellen privaten Servern bestehen oder bei professionellen Hosting Providern angemietet werden.
(2) Im Rahmen unserer Web- und Server-Hosting Leistungen stellen wir einen ausreichend großen Speicherplatz zur Ablage von Objekt- und Belegungsdaten zur Verfügung, der sich den jeweiligen Nutzeranforderungen dynamisch anpasst.
(3) Wir tragen weiterhin dafür Sorge, dass Deine gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Du bleibst Alleinberechtigter an den Daten und kannst jederzeit die Herausgabe verlangen. Du bist dabei jedoch nicht berechtigt, Deinen Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen. Mit Beendigung unseres Vertrages bzw. mit Beendigung unserer Web- und Server-Hosting Leistungen werden wir Dir auf Wunsch sämtliche Daten, die auf dem Dir zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, durch Übersendung über ein Datennetz, herausgeben. Du hast jedoch keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Support- & Monitoring Leistungen
(1) Weiterhin bieten wir, sofern ausdrücklich vereinbart, in Bezug auf unsere Software ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus:
(2) der Information über Major-Updates (Upgrades)
(3) Darüber hinaus gewährleisten wir eine direkte Erreichbarkeit für dringende, in der Regel gesondert zu vergütende Unterstützung in Supportfällen, die nicht von unseren übrigen Leistungsbestandteilen abgedeckt sind. Ein solcher Supportfall kann vorliegen, wenn Du Fragen in Zusammenhang mit der Nutzung unserer Software hast.
(4) Du erreichst uns wie folgt:
- telefonischer Support montags bis freitags von 10:00 – 18:00 Uhr unter +49 331 769 975 30 oder
- E-Mail-Support rund um die Uhr mit einer Reaktion montags bis freitags von 10:00 – 18:00 Uhr unter hello@dibooq.com.
§ 2 Vergütung für unsere Leistungen
(1) Unsere Leistungen kannst Du grds. zu den Konditionen des gewählten Preismodells, einsehbar unter https://www.dibooq.com/de/legal/service_description/ bzw. nach den Konditionen des für Dich individuell erstellten Angebots erwerben.
(2) Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung.
(3) Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist jeweils im Voraus für den von Dir gewählten Abrechnungszeitraum zu zahlen. Sofern unsere Vergütung auf Provisionsbasis berechnet wird, erfolgt eine Rechnungstellung in der Regel jeweils monatlich nachträglich.
(4) Unsere Rechnungen werden mit Zugang bei Dir fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn Kalendertagen zu zahlen.
(5) Die Abwicklung der Zahlungsarten Kreditkartenzahlung, GIROPAY, SOFORTÜBERWEISUNG und SEPA LASTSCHRIFT erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (im Folgenden: “Stripe”), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/terms, an die Dibooq seine Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto oder Bankkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an Stripe mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop bzw. nach zwei Tagen per SEPA Lastschrift. Dibooq bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung, SEPA Lastschrift, Giropay oder SOFORTÜBERWEISUNG über Stripe zuständig für allgemeine Kundenanfragen, z. B. Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
§ 3 Laufzeit des Vertrags
(1) Der Vertrag über die Software in ihrer Basisfunktion wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Kündigung kann durch entsprechende Beendigung der Leistungen in Deinem Admin Bereich (Löschung des Accounts) erfolgen.
(2) Ein Upgrade des gewählten Preismodells bzw. die Buchung von besonderen Features, sofern von uns angeboten, ist jederzeit möglich. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder das Downgrading eines Preismodells bzw. die Abkündigung von Upgrades und besonderen Features sind unter Einhaltung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils gewählten Laufzeit möglich. Eine Erstattung der für den laufenden Zeitraum entrichteten/zu entrichtenden Kosten erfolgt nicht.
(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung des Vertrags über die Software in ihrer Basisfunktion wird der in der DiBooq Desktop-App angelegte Account gelöscht. Du kannst die mit unseren Leistungen verarbeiteten Inhalte bis zur Löschung exportieren. Hiernach werden wir Deinen Zugang vollständig löschen. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung können von uns auf Nachfrage und ggf. gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.
(4) Inhalte, die Du mit DiBooq Mobile-App sowie mit anderen DiBooq Desktop-App Nutzern ausgetauscht hast, bleiben bei diesen auch nach einer Löschung Deines Accounts bestehen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen
(1) Wir stellen Dir mit unserer Software und ihren Funktionen lediglich eine technische Grundlage für die abzubildenden Zwecke zur Verfügung (siehe insbesondere die Leistungsbeschreibung unter https://www.dibooq.com/de/legal/service_description/). Wir übernehmen keine Verantwortung für die mit unserer Software ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unserer Software verarbeiteten Inhalte. Für sämtliche von Dir mit unserer Software ausgeführten Handlungen und verarbeiteten Inhalte gelten ausschließlich die Vereinbarungen und Verträge, die Du mit Deinen Kunden, Partnern, Mitarbeitern etc. geschlossen hast bzw. das Gesetz.
(2) Für die Inanspruchnahme unserer Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung.
(3) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Größere Wartungsarbeiten, die zu einer Funktionsstörung der Software führen könnten, werden wir grds. außerhalb üblicher Geschäftszeiten erbringen.
(4) Die Verfügbarkeit der Software nach diesem Vertrag beträgt 97,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten. Die Verfügbarkeit wird nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
(5) Du darfst unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen.
(6) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen.
(7) Wir behalten uns vor, unsere Leistungen sowie die hierauf bezogenen Dokumente und Anlagen unter Berücksichtigung Deiner Interessen zu ändern, anzupassen und im Funktionsumfang zu erhöhen oder reduzieren, sofern wir hierdurch nicht unsere vertraglich übernommenen Hauptleistungspflichten verletzen. Über wesentliche und die Vertragsbeziehung ändernde Modifikationen und Einstellungen werden wir Dich rechtzeitig vorab informieren. Du hast das Recht, Änderungen zu widersprechen. Solltest Du dies tun, werden wir gemeinsam versuchen, Alternativen zu finden. Werden diese nicht gefunden, haben beide Parteien das Recht, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(8) Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer von unserer Pflicht zur Erbringung der Leistungen befreit, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretendes Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Blockade, Embargo, Pandemie und Arbeitskampfmaßnahmen.
(9) Für das Handeln Deiner Nutzer bist Du verantwortlich und stehst hierfür wie für Dein eigenes Handeln ein.
(10) Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software kannst Du zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.
(11) Bei der Nutzung unserer Software ist es untersagt:
- Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
- andere Kunden und Dritte zu belästigen,
- schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden,
- über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie
- unsere Leistungen durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.
5 Deine Mitwirkungspflichten für unsere Leistungen
Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind u. a. von Dir als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:
(1) Falls notwendig: Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssysteme und Anwendungen.
(2) Falls notwendig: Erstellung von Backups des IT-Systems und anderen IT-Komponenten.
(3) Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z. B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten.
(4) Falls notwendig: Mitteilung der bei Dir geltenden Richtlinien zum Fernzugriff auf Dein IT-System.
(5) Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf Deinen IT-Systemen sind von Dir vorzunehmen. Bei Bedarf leisten wir Dir hierbei Unterstützung.
(6) Eigenständige und eigenverantwortliche Integration der Software (ggf. nebst Schnittstelle) in das bestehende IT-System des Kunden.
§ 6 Allgemeine Haftung
(1) Wir haften, vorbehaltlich gesonderter Regelungen im Vertrag oder in diesen AGB, insbesondere in den §§ 6 und 7, für von uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die von uns eingeschalteten Subunternehmer verursachten, unmittelbaren Sach- und Vermögensschäden bis zu 100.000 EUR je Schadensereignis, maximal und unabhängig von der Anzahl der Schadensereignisse bis zu 200.000 EUR je Jahr der Vertragslaufzeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf.
(3) Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung.
(4) Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Du hast für das Handeln Deiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen.
§ 7 Gewährleistung für unsere Leistungen
(1) Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung Deiner unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB. Deine Mängelanzeige hat schriftlich (Ausschluss der elektronischen Form) zu erfolgen.
Sachmängel
(2) Bei Sachmängeln steht Dir nach unserer Wahl zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung“) zu. Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob Deinen Interessen durch eine Alternativlösung entsprochen werden kann.
(3) Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Rechtsmängel
(4) Unsere Leistungen werden frei von Rechten Dritter verschafft. Bitte informiere uns unverzüglich in Textform, wenn Du Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangst.
(5) Auf unser Verlangen ist uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir Dich von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.
(6) Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
(7) die Rechter Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder
(8) unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
Allgemein
(9) Mängelansprüche entfallen, wenn Du ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen hast oder wenn die Leistungen von Dir zu einem nicht von diesem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und diese Handlung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.
(10) Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.
§ 8 Dein Nutzungsrecht an unseren Leistungen
Softwarenutzung & Allgemeines
(1) Du erhältst ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen.
(2) Die in Deinem Mehrheitsbesitz befindlichen Konzernunternehmen sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt. Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung Deiner Nutzungsrechte ist hiermit nicht verbunden. Dieses Nutzungsrecht endet, wenn für das Konzernunternehmen die Voraussetzungen eines verbundenen Unternehmens (z. i. S. d. §§ 15 ff. AktG) nicht mehr vorliegen.
(3) Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software bist Du nicht berechtigt. Deine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
(4) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).
(5) Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.
Open Source Software
(6) An in unseren Leistungen enthaltener Open Source Software räumen wir Dir solche Rechte ein, die nach den für uns geltenden Lizenzbedingungen auf Dich übertragen werden können. Dir ist die Nutzung unserer Leistungen ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gestattet. Für hierüber hinausgehende Nutzungen übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.
§ 9 Übertragung auf Dritte
(1) Wir sind berechtigt, den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Konzernunternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir Dich in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.
(2) Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf Deiner vorherigen Zustimmung. Im Falle Deines Widerspruchs wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch uns.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne Weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG). Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind, die die offengelegte Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat und die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.
(2) Die empfangende Partei, sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
(3) Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben.
Datenschutz
Für alle Rechtsbeziehungen gelten unsere Datenschutzbestimmungen die unter https://www.dibooq.com/de/datenschutzerklaerung/ einsehbar sind.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform.
(2) Auf unsere gesamte Vertragsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(3) Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen des Vertrags werden wirksam, wenn Du einer Dir mitgeteilten Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprichst und wir Dich vorab auf Dein Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widersprichst Du der Änderung, gilt der Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.
(5) Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.